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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von GLOBAL-G WORLD OG

 

A.) ALLGEMEINES

  1. Die uns oder unseren Vertretern erteilten Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich anerkannt haben. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verpflichtend.

  2. Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich an.

  3. Sofern nicht ausdrücklich Lieferung frei Haus vereinbart ist, trifft das Transportrisiko den Käufer. Die Ware gilt ab unserem Lager dem Käufer übergeben.

  4. Unsere Angebote sind immer unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixofferte gekennzeichnet sind. Die Angebote gelten, wenn keine andere Frist angegeben ist, 2 Monate ab Datum der Ausstellung.

  5. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten.

  6. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

  7. Mündliche Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen bzw. zusätzlich oder ergänzend zu diesen getroffen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.

 

B.) UMFANG DER LIEFERPFLICHT

  1. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnung maßgebend.

 

C.) PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Zahlungen sind nur an uns direkt bzw. an eine von uns schriftlich bevollmächtigte Person zu leisten.

  2. Gerät der Käufer uns gegenüber in Zahlungsverzug oder wird uns bekannt, dass Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich droht bzw. durch Wechsel-Protest, Klagen usw. Unsicherheiten in der Vermögenslage besteht, ist der Kaufpreis, auch wenn andere  Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sofort fällig. Auch bei Verletzung anderer Vertragsbestimmungen tritt sofortiger Terminverlust ein.

  3. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab unserem Lager.

  4. Die in unseren Preislisten angeführten Preise sind unverbindlich. Die Rechnungen werden nach den am Tag der Auslieferung aus dem Lager gültigen Preisen ausgestellt. Sofern sich wesentliche Faktoren der Preiskalkulation, wie Personal-, Material-, Energie-, Fracht- oder Kreditkosten, Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben usw. ändern, sind wir grundsätzlich berechtigt, auch verbindlich vereinbarte Preise nach Maßgabe der zusätzlichen Belastung zu erhöhen.

  5. Bezahlung innerhalb 14 Tage ab Fakturendatum netto. Soweit nicht anders angegeben ist Lieferdatum gleich Rechnungsdatum. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eintrifft. Fakturenbeträge unter 100 Euro netto sind bei Warenübernahme bar zu bezahlen. Wir nehmen keine Wechsel oder Schecks.

  6. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen im Sinne des § 1333 Abs. 2 ABGB und zur Zahlung von Zinseszinsen in gleicher Höhe, zumindest aber 8 % p.a. verpflichtet.

 

D.) LIEFERFRIST

  1. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, und zwar mindestens 10 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vom Besteller zu erheben und nach Ablauf einer dem Käufer mitgeteilten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen bzw. den Käufer mit verlängerter Frist zu beliefern.

  2. Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Liefergegenstand das Werk verlässt oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Teillieferungen sind zulässig.

  3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder Unterlieferanten um angemessene Dauer. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörung, Streik, Aussperrungen, Urlaub beim Produzenten. Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in einem solchen Falle ausgeschlossen. An Stelle einer Verlängerung der Lieferzeit steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Wird die Lieferung aus unserem Verschulden verzögert, so kann der Besteller nach Ablauf einer uns aufgegebenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Mitteilung an uns. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Bestellers sind ausgeschlossen.

 

E.) GEWÄHRLEISTUNG

  1. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche, insbesondere für Drittschäden oder für Folgeschäden, die anderen Gegenständen entstanden sind, sind ausgeschlossen, desgleichen Ansprüche auf Ersatz von Verdienst- oder Gewinnentgang. Im übrigen ist unsere Haftung mit der Höhe der Rechnung für den Liefergegenstand limitiert. Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir grundsätzlich darüber hinaus nur in dem Umfang, in dem unsere Lieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen und erfüllen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Die Gewährleistungspflicht besteht nur gegenüber dem ursprünglichen Käufer für die Dauer von 6 Monaten ab Liefertag.

  2. Beanstandungen der Ware müssen spätestens innerhalb 4 Tage nach Ankunft schriftlich angezeigt werden. Es muss uns Gelegenheit gegeben werden, die Beanstandung nachzuprüfen. Für Schäden durch Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie während des Transportes haften wir nicht. Beanstandungen von Teillieferungen lassen den Auftrag als solchen bestehen.

  3. Bei allen uns nachgewiesenen Schäden und Mängeln an dem Liefergegenstand wird das fehlerhafte Material kostenlos ersetzt.

  4. Zusicherungen, dass der Liefergegenstand für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

F.) RÜCKTRITTSRECHT

  1. Wird uns nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dass sich der Käufer in ungünstiger Vermögenslage befindet, so können wir Sicherheit für die Gegenleistung verlangen bzw. wenn diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht geboten wird, unter Anrechnung unserer Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

 

G.) EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

H.) ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  1. Erfüllungsort ist 2344 Maria Enzersdorf. Gerichtsstand ist das für 2344 Maria Enzersdorf zuständige Gericht = Handelsgericht Wiener Neustadt. Ausländische Käufer können wir auch vor einem zuständigen ausländischen Gericht belangen.
    Auf das Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden.

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